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Sachkundenachweis (SaNa) und Patente 2012

Gemäss neuer Tierschutzgesetzgebung muss jemand, der eine Berechtigung zum Fangen von Fischen und Krebsen erwerben will, ab dem 1. Januar 2009 nachweisen, dass er oder sie über ausreichende Kenntnisse über Fische und Krebse und die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei verfügt.

Deshalb wird in Zukunft als Grundvoraussetzung zum Erwerb von Fischereipatenten schweizweit eine minimale, obligatorische Ausbildungspflicht, ein so genannter Sachkundenachweis (SaNa) verlangt.

Diese Anforderung betrifft ebenfalls die Fischer, die diese Tätigkeit in einem gepachteten Gewässer ausüben.

Der zweite SaNa-Kurs im 2012 findet wie folgt statt:

DatumDienstag, 07.02.2012
Zeit19oo Uhr

Ort

Fischzucht-Anlage Sportfischerverein
Bezirk Visp, in Baltschieder

KursleiterSchmid Gilbert & Richard Meichtry

Anmeldungen zu diesem Anlass sind an Schmid Gilbert oder Richard Meichtry zu richten:

Richard MeichtryGilbert Schmid
Chalet PonderosaFurkastrasse 34
3925 Grächen3982 Bitsch
Mobile: 079 755 81 59Mobile: 078 606 64 65
richi.meichtry"at"gmx.chbitschji"at"bluewin.ch

Die nächsten SaNa-Kurse finden wie folgt statt:

- Mittwoch, 15.02.2012, ab 1900 Uhr

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Nicht vergessen:

weitere Infos unter: http://www.fischen-jagen-schiessen.ch



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