Sachkundenachweis (SaNa) und Patente 2012
Gemäss neuer Tierschutzgesetzgebung muss jemand, der eine Berechtigung zum Fangen von Fischen und Krebsen erwerben will, ab dem 1. Januar 2009 nachweisen, dass er oder sie über ausreichende Kenntnisse über Fische und Krebse und die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei verfügt.
Deshalb wird in Zukunft als Grundvoraussetzung zum Erwerb von Fischereipatenten schweizweit eine minimale, obligatorische Ausbildungspflicht, ein so genannter Sachkundenachweis (SaNa) verlangt.
Diese Anforderung betrifft ebenfalls die Fischer, die diese Tätigkeit in einem gepachteten Gewässer ausüben.
Der zweite SaNa-Kurs im 2012 findet wie folgt statt:
| Datum | Dienstag, 07.02.2012 |
| Zeit | 19oo Uhr |
Ort | Fischzucht-Anlage Sportfischerverein Bezirk Visp, in Baltschieder |
| Kursleiter | Schmid Gilbert & Richard Meichtry |
Anmeldungen zu diesem Anlass sind an Schmid Gilbert oder Richard Meichtry zu richten:
| Richard Meichtry | Gilbert Schmid |
| Chalet Ponderosa | Furkastrasse 34 |
| 3925 Grächen | 3982 Bitsch |
| Mobile: 079 755 81 59 | Mobile: 078 606 64 65 |
| richi.meichtry"at"gmx.ch | bitschji"at"bluewin.ch |
Die nächsten SaNa-Kurse finden wie folgt statt:
- Mittwoch, 15.02.2012, ab 1900 Uhr
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Nicht vergessen:

weitere Infos unter: http://www.fischen-jagen-schiessen.ch